Fördermittel für die Elektromobilität
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe des BAFA-Förderprogramms Elektromobilität (Umweltbonus) den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Neu ist ein Förderprogramm der KfW: Im KfW-Programm 440 gibt es eine Förderung von Ladestationen für Elektroautos in Wohngebäuden.
1) BAFA-Fördermittel für die Elektromobilität
Der Elektromobilität-Umweltbonus
Aktuelles Update zu den Fördermitteln des BAFA :
Der Umweltbonus wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und deutlich erhöht.
Bei reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis wird der Umweltbonus um 50 Prozent auf 6.000 Euro angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5.000 Euro gezahlt. Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (sogenannte Plug In-Hybride) bis 40.000 Euro Nettolistenpreis gibt es ab jetzt 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 3.750 Euro gezahlt. Der erhöhte Umweltbonus wird wie bisher zur Hälfte vom BAFA und zur Hälfte von der Industrie gezahlt und gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden.
Quelle: BAFA
Konkret förderfähig bei der BAFA-Förderung sind :
- reine Batterieelektrofahrzeuge
- von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybride)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
- Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen
- Fahrzeuge die höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro km verursachen
Außerdem gilt: Der Automobilhersteller bereit erklären, seinen Eigenbeitrag mindestens in der Höhe des Bundesanteils am Umweltbonus zu leisten, was aber in der Regel kein Problem darstellt.
Wer kann den BAFA-Umweltbonus erhalten?
2) KfW-Fördermittel für die Elektromobilität
Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude
Aktuelles Update zu den Fördermitteln des KfW :
Das KfW-Programm 440 - Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude steht ab dem 24.11.2020 zur Verfügung.
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördert die KfW Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind.
Welche Förderung gibt es?
- Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
- Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
- Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
Wichtig: Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger. Außerdem müssen Sie Ihre Förderung beantragen, bevor Sie Ihre Ladestation (z. B. Wallbox) bestellen. Den Antrag können Sie ab 24.11.2020 stellen.
Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
Stasch Haustechnik ist Ihr professioneller Fachpartner für die Umsetzung von allen Maßnahmen im Bereich Elektromobilität bzw. für die fachmännische Installation von Ladestationen und Ladesäulen aus Travemünde für die Region.
Rufen Sie uns einfach direkt unter 04502 8808777 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@stasch-haustechnik.de.
Alternativ können Sie auch das Formular auf unserer Kontaktseite verwenden. Wir werden uns dann zeitnah bei Ihnen zurückmelden. Wir freuen uns auf Sie und Ihr Projekt!
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